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Krankhafte Gefäßverengungen an den Armen und Beinen bezeichnet man als periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK). Ursache sind oft atherosklerotische Veränderungen an den Gefäßen. Im Extremfall kann eine Amputation notwendig werden.

Die Entwicklung einer pAVK ist altersabhängig und steigt mit höherem Lebensalter an. In einer großen deutschen Studie litt jeder fünfte Patient ab 65 Jahren an Durchblutungsstörungen oder hatte bereits eine nachgewiesene pAVK 1. Die Verschlusskrankheit tritt normalerweise in den Beinen auf, nur in seltenen Fällen sind die Arme betroffen. Typisch sind Schmerzen beim Gehen, weshalb die Patienten während eines Spaziergangs oft stehen bleiben – daher auch der Name „Schaufensterkrankheit“.

Atherosklerose ist die häufigste Ursache für eine Verschlusskrankheit

Rauchen fördert die Atherosklerose und wirkt auch unabhängig davon gefäßverengend. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Erkrankungen, die das Auftreten einer pAVK begünstigen: Die wichtigsten sind Bluthochdruck und Diabetes mellitus. Bei Patienten mit einer pAVK im fortgeschrittenen Stadium ist das Risiko relativ hoch, dass auch die Herzkranzgefäße und Hirngefäße so weit verengt sind, dass es zu Verschlüssen kommen kann. Die Folge solcher Verschlüsse sind Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Ärzte unterscheiden zwischen der akuten und der chronischen arteriellen Verschlusskrankheit. Die akute Verschlusskrankheit wird durch einen plötzlichen Arterienverschluss, meist durch ein Blutgerinnsel hervorgerufen. Bei der chronischen Verschlusskrankheit hingegen führen Gefäßveränderungen, die sich langsam entwickeln, dazu, dass die Blutversorgung in den betroffenen Gebieten immer schlechter wird.

Ist die Blut- und damit die Sauerstoffversorgung über längere Zeit gänzlich unterbrochen, stirbt das betroffene Gewebe ab. Das ist der Grund, warum in schweren Fällen Amputationen notwendig werden. In Deutschland werden aus diesem Grund bei mehr als 30.000 Patienten das Bein oder der Arm amputiert.

Quelle:
(1) Diehm C et al. Atherosclerosis 2004; 172:95-105

AZIB-ATA-6396/09

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Updated 30.07.2010 10:05 GMT

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