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Fördergrundsätze
Für die Freigabe von Projektmitteln verpflichten wir uns zur Einhaltung folgender Grundsätze:
Wir bekennen uns zur Einhaltung der Kriterien der AstraZeneca Kodices sowie relevanter branchenspezifischer Richtlinien und aller Gesetze. Insbesondere gilt dies in Bezug auf die Wahrung der Neutralität unserer Partner. Wir sorgen für die Einhaltung der spezifischen Freigabeprozesse für Spenden.
Wir fördern nur Institutionen, Projekte oder Aktivitäten, deren Ausrichtung zu unseren strategischen Handlungsfeldern des gesellschaftlichen Engagements passen.
Wir fördern nur Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Antragsteller müssen sich bei uns mit einem ausgefüllten Antrag und dem Nachweis ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit bewerben.
Mit dem Antrag erklären sich die Antragsteller bereit, dass AstraZeneca über die Förderung öffentlich berichtet. Dies schließt ausdrücklich die mögliche Nennung von Organisation, Aktivität und Höhe bzw. Art der Spende ein. AstraZeneca erstellt einmal im Jahr einen Bericht über sein gesellschaftliches Engagement. Um Transparenz für die Öffentlichkeit zu schaffen, werden die Förderprojekte mindestens im jährlichen Turnus veröffentlicht (u.a. hier).
AZIB-AZP-6163/09
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Updated 05.02.2012 08:43 CET
