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Für die Freigabe von Projektmitteln verpflichten wir uns zur Einhaltung folgender Grundsätze:

Wir bekennen uns zur Einhaltung der Kriterien der AstraZeneca Kodices sowie relevanter branchenspezifischer Richtlinien und aller Gesetze. Insbesondere gilt dies in Bezug auf die Wahrung der Neutralität unserer Partner. Wir sorgen für die Einhaltung der spezifischen Freigabeprozesse für Spenden.

Wir fördern nur Institutionen, Projekte oder Aktivitäten, deren Ausrichtung zu unseren strategischen Handlungsfeldern des gesellschaftlichen Engagements passen.

Wir fördern nur Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Antragsteller müssen sich bei uns mit einem ausgefüllten Antrag und dem Nachweis ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit bewerben.

Die Förderzusage ist grundsätzlich zeitlich befristet. Die Förderdauer einzelner Projekte beträgt i.d.R. ein Jahr und maximal drei Jahre. Ausnahmen wird nur in besonders begründeten Fällen zugestimmt.

Bei Förderzusage verpflichtet sich der Antragsteller, AstraZeneca nach Abschluß des Projekts, spätestens aber nach 6 Monaten, formlos über das geförderte Projekt zu informieren. AstraZeneca ist auch an einer Dokumentation durch Fotos interessiert, die veröffentlicht werden können.

Mit dem Antrag erklären sich die Antragsteller bereit, dass AstraZeneca über die Förderung öffentlich berichtet. Dies schließt ausdrücklich die mögliche Nennung von Organisation, Aktivität und Höhe bzw. Art der Spende ein. AstraZeneca erstellt einmal im Jahr einen Bericht über sein gesellschaftliches Engagement. Um Transparenz für die Öffentlichkeit zu schaffen, werden die Förderprojekte mindestens im jährlichen Turnus veröffentlicht (u.a. unter www.astrazeneca.de).

AZIB-AZP-6163/09

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Updated 30.07.2010 10:15 GMT

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